Heim und Pflege als haushaltsnahe Dienstleistung

Das Bundesfinanzministerium hat erklärt, wann Pflegeleistungen und Heimunterbringung als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigt werden.

In der aktualisierten Verwaltungsanweisung zur Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen geht das Bundesfinanzministerium auch auf die Berücksichtigung von Pflege- und Betreuungsleistungen sowie der Kosten für ein Alten- oder Pflegeheim ein. Welche Kosten im Einzelnen berücksichtigungsfähig sind, hängt unter anderem von der Art der Unterbringung ab. Grundsätzlich gelten für diese Kosten folgende Regeln:



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