Änderungen für Vereine und Förderer ab 2009

Die Änderungen zum Jahreswechsel 2008/09 betreffen vor allem Korrekturen an der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts und Anpassungen an Europarecht.

Unter den zahlreichen Gesetzesänderungen im Steuerrecht zum Jahreswechsel 2008/2009 sind auch eine ganze Reihe von Änderungen, die Vereine und andere gemeinnützige Institutionen sowie ihre Mitglieder und Förderer betreffen. Zum großen Teil handelt es sich um Ergänzungen zur Ende 2007 erfolgten Reform des Gemeinnützigkeitsrechts und Anpassungen an Europarecht:

Unter all diesen Änderungen sind die eingeschränkte Haftung für Spendenbescheinigungen und die neue Mustersatzung zweifellos die wichtigsten, da sie alle gemeinnützigen Vereine betreffen. Ob in Bezug auf die steuerlichen Vorgaben durch die Mustersatzung Handlungsbedarf besteht, ist jedoch im Einzelfall zu prüfen.



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