Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Jahressteuergesetz 2013 gescheitert
Nach dem der Streit um das Jahressteuergesetz 2013 zwischen Regierung und Opposition Mitte Dezember im Eklat geendet ist, ist die Zukunft des Gesetzes unsicherer denn je.
Treppenlift als außergewöhnliche Belastung
Zwar kommt auch ein Treppenlift steuerlich als außergewöhnliche Belastung in Frage, aber wie bei anderen medizinischen Hilfsmitteln nur dann, wenn vor der Installation ein amtsärztliches Attest eingeholt wurde.
Wesentliche Änderungen auf 2013 verschoben
Nur die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums zum 1. Januar 2013 ist bereits beschlossen. Mit allen anderen zum Jahreswechsel geplanten Änderungen im Steuerrecht muss sich das Parlament im neuen Jahr noch einmal befassen.
Praxisgebühr entfällt zum 1. Januar 2013
Nach einigem Hin und Her ist die schon immer ungeliebte Praxisgebühr jetzt wieder abgeschafft worden.
Betreuungsgeld kommt 2013
Ab August 2013 haben Eltern, die für ihre ein bis zweijährigen Kinder keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen, Anspruch auf ein Betreuungsgeld, wenn ihr Kind nach dem 31. Juli 2012 geboren ist.
Steuervereinfachungsgesetz 2013 in Arbeit
Die Länder haben jetzt einen Entwurf für das bereits seit längerem geplante Steuervereinfachungsgesetz vorgelegt.
Ausbildungsfreibetrag ist verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zum Ausbildungsfreibetrag nicht zur Entscheidung angenommen.
Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums
Der Bundesfinanzhof hat sich mit der steuerlichen Abziehbarkeit der Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums auseinandergesetzt.
Doppelte Haushaltsführung bei einem Mehrgenerationenhaushalt
Der Bundesfinanzhof bestätigt, dass auch ein gemeinsamer Haushalt mit den Eltern als Haupthausstand in Frage kommen kann.
Wahl der getrennten Veranlagung als Gestaltungsmissbrauch
Auch wenn eine getrennte Veranlagung zur Folge hat, dass das Finanzamt beim insolventen Ehegatten die Steuernachforderung nicht realisieren kann, ist die Wahl der getrennten Veranlagung nicht immer ein Gestaltungsmissbrauch.

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