Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Besteuerung der Mütterrente
Weil bei der Mütterrente ein größerer Teil besteuert wird, als viele Rentner annehmen, hält der Bund der Steuerzahler die Besteuerung der Mütterrente für undurchsichtig.
Gesetz zur Anhebung von Steuerfreibeträgen und Kindergeld
Für das Gesetz, mit dem das steuerfreie Existenzminimum sowie der Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 angehoben werden sollen, liegt jetzt der Entwurf vor.
Wirksamer Kindergeldantrag auch in einer Außenstelle möglich
Der Antrag auf Kindergeld ist auch dann rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung gestellt, wenn er bei einer Außenstelle der zuständigen Arbeitsagentur eingeht, die Familienkasse aber in der Hauptstelle ihren Sitz hat.
Höherer Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag ab 2015
Nach der Veröffentlichung des neuen Existensminimumberichts müssen der steuerfreie Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag noch für dieses Jahr angehoben werden.
Steuerbescheide für 2014 frühestens ab März 2015
Weil die Finanzverwaltung erst den Ablauf verschiedener Meldefristen abwarten muss, werden die Steuererklärungen für 2014 auch bei früherer Abgabe nicht vor März 2015 bearbeitet.
Änderungen für Privatpersonen und Familien
Neben der für alle Steuerzahler positiven erweiterten Abziehbarkeit von Beiträgen für eine Basisrente gibt es auch für Familien mehrere Änderungen.
Allgemeinverfügung zum Abzug von Kinderbetreuungskosten
Per Allgemeinverfügung hat die Finanzverwaltung alle anhängigen Einsprüche zur Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten in den Jahren von 2006 bis 2011 zurückgewiesen.
Kindergeld für Doktoranden
Ein Finanzgericht hat sich mit der Frage befasst, ob die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter ein Ausbildungsdienstverhältnis ist.
Einbau eines Aufzugs als außergewöhnliche Belastung
Ein Aufzug führt zwar zu einer Aufwertung des Gebäudes, aber wenn ein normaler Treppenlift wegen der baulichen Gegebenheiten nicht in Frage kommt, kann auch der Aufzug eine außergewöhnliche Belastung sein.
Elterngeld Plus in Vorbereitung
Eltern sollen künftig bis zu 28 Monate lang Elterngeld erhalten können, wenn sie in dieser Zeit in Teilzeit arbeiten.

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