Selbständige und Unternehmer

Laufzeitbezogene Betrachtung einer Leasingsonderzahlung
In welcher Höhe eine Leasingsonderzahlung sofort in voller Höhe abziehbar ist, hängt vom betrieblichen Nutzungsanteil über die gesamte Laufzeit des Leasingvertrags ab.
Betriebsausgabenabzug von Bewirtungskosten
Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungskosten als Betriebsausgaben aktualisiert und um neue Vorgaben ergänzt.
Anpassung der Pauschbeträge für Sachentnahmen in 2021
Aufgrund der verlängerten Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie hat das Bundesfinanzministerium die Pauschbeträge für Sachentnahmen im zweiten Halbjahr 2021 angepasst.
Hinzurechnung bei Herstellung immaterieller Wirtschaftsgüter
Es ist verfassungskonform, dass Miet- und Pachtzinsen, die Teil der Herstellungskosten immaterieller Wirtschaftsgüter wären, der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegen.
Überbrückungs- und Neustarthilfe bis September verlängert
Die Überbrückungs- und die Neustarthilfe werden mit weiteren Leistungen ausgestattet und bis September fortgeführt.
Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen gestartet
Mit dem Sonderfonds stellt die Bundesregierung 2,5 Milliarden Euro bereit, um die Wiederaufnahme kultureller Veranstaltungen in den kommenden Monaten zu unterstützen.
Beteiligungs- und Darlehensgeschäfte innerhalb eines Konzerns
Gegenläufige Geschäfte, die einem Gesamtplan folgen, sind als Gestaltungsmissbrauch steuerlich nicht zu berücksichtigen.
Längere Investitionsfrist für den Investitionsabzugsbetrag geplant
Die Investitionsfrist für Investitionsabzugsbeträge aus den Jahren 2017 und 2018 wird voraussichtlich bis Ende 2022 verlängert.
Temporäre Container sind keine grundsteuerpflichtigen Gebäude
Solange Container nicht für die dauerhafte Nutzung am selben Ort vorgesehen sind, erfüllen sie nicht die bewertungsrechtlichen Voraussetzung für ein grundsteuerpflichtiges Gebäude.
Kleine Mängel der Kassenführung rechtfertigen keine Schätzung
Geringfügige Mängel der Kassenführung rechtfertigen keine umfangreiche Hinzuschätzung durch das Finanzamt, die über den konkreten Umfang der Mängel hinausgeht.

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