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StB Andreas Künzler
Schulstraße 6
65552 Limburg-Eschhofen
Tel.: 06431/219 76- 0
Fax: 06431/219 76-29

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Steuernachrichten

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Meldung der Steueridentnummer für Minijobs ab 2022 Pflicht

Für Minijobber ist ab 2022 bei der Entgeltmeldung an die Minijob-Zentrale auch die Steueridentifikationsnummer zwingend anzugeben.

Ab dem 1. Januar 2022 muss für alle ge-werblichen Minijobber im Rahmen der Jahresentgeltmeldung auch die Steuer-identifikationsnummer über das elektronische Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale gemeldet werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Steuer pauschal an die Minijob-Zentrale zahlt oder die individuelle Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse vornimmt. Außerdem ist bei der Datenübermittlung die Art der Versteuerung anzugeben. Soweit die Steuer-ID der Minijobber noch nicht vorliegt, sollte diese daher schnellstmög-lich bei den Mitarbeitern abgefragt wer-den. Im Haushaltsscheck-Verfahren er-fragt die Minijob-Zentrale die Steuer-ID nur in den Fällen, in denen ausnahmsweise keine Pauschsteuer gezahlt wird.



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