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StB Andreas Künzler
Schulstraße 6
65552 Limburg-Eschhofen
Tel.: 06431/219 76- 0
Fax: 06431/219 76-29

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Steuernachrichten

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Antragsfristen für Neustart- und Überbrückungshilfe III verlängert

Anträge für die Neustarthilfe oder die Überbrückungshilfe III können bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.

Nicht zuletzt aufgrund der Verlängerung des Förderzeitraums für die Überbrückungshilfe hat die Bundesregierung die Antragsfristen für die Neustarthilfe und die Überbrückungshilfe III bis zum 31. Oktober 2021 verlängert. Bis zu diesem Termin können Erst- und Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe III gestellt werden. Eine Abschlagszahlung können aber nur Antragsteller erhalten, die den Antrag bis zum 30. Juni 2021 gestellt haben.



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