-
-
-
Startseite-Impressum-Kontakt-Übersicht-
-
- - Die Kanzlei - Leistungen - Mandanten - Aktuelles -
-
-
- - Steuernachrichten -
-
-
-
- - - -
-
StB Andreas Künzler
Schulstraße 6
65552 Limburg-Eschhofen
Tel.: 06431/219 76- 0
Fax: 06431/219 76-29

- -
- - - -

Steuernachrichten

-

Fristwahrende Abgabe bei einem unzuständigen Finanzamt

Ein Einspruch oder eine Steuererklärung kann auch bei einem unzuständigen Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen fristwahrend abgegeben werden.

Eine Steuererklärung oder ein Einspruch kann auch bei einem unzuständigen Finanzamt fristwahrend eingeworfen werden. Weil es keine gesetzliche Vorgabe gibt, dass eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt eingehen muss, hält das Finanzgericht Köln den Einwurf der Steuererklärung auch bei einem unzuständigen Finanzamt grundsätzlich für fristwahrend. Etwas restriktiver ist das Finanzgericht Baden-Württemberg, das einen beim falschen Finanzamt eingeworfenen Einspruch immerhin dann als fristwahrend ansieht, wenn er noch am letzten Tag der Frist vom unzuständigen ans zuständige Finanzamt abgesandt wird. Gegen beide Urteile hat die Finanzverwaltung Revision eingelegt.



Übersicht - Eine Seite zurück


-
-
- -
- -
-
- - - -
-