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StB Andreas Künzler
Schulstraße 6
65552 Limburg-Eschhofen
Tel.: 06431/219 76- 0
Fax: 06431/219 76-29

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Steuernachrichten

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Hilfe für Landwirte und Winzer bei Bewältigung der Frostschäden

Winzern sowie Land- und Forstwirten in Hessen greift die Finanzverwaltung mit verschiedenen Erleichterungen unter die Arme, um bei der Bewältigung von Frostschäden zu helfen.

Hessens Bauern bekommen steuerliche Erleichterungen zur Bewältigung von Frostschäden. Insbesondere können die Betroffenen bis zum 31. Juli 2017 Anträge auf Stundung der bis dahin fälligen Steuern sowie Anträge auf Anpassung der Steuervorauszahlungen stellen. Auf Stundungszinsen sollen die Finanzämter nach einem Erlass des Landesfinanzministeriums in der Regel verzichten. Außerdem kommt bei einer Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ein Erlass der Einkommensteuer in Betracht. Versicherungsleistungen für Ernteausfälle müssen bei buchführenden Land- und Forstwirten erst in dem Wirtschaftsjahr steuerlich erfasst werden, in dem die vernichtete oder geschädigte Ernte angefallen wäre.



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