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StB Andreas Künzler
Schulstraße 6
65552 Limburg-Eschhofen
Tel.: 06431/219 76- 0
Fax: 06431/219 76-29

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Steuernachrichten

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Mittelpunkt der Berufstätigkeit bezieht sich auf aktive Tätigkeiten

Bei der Prüfung, ob ein Arbeitszimmer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist, sind nur die Einkünfte aus aktiven Tätigkeiten zu berücksichtigen.

Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur dann in voller Höhe steuerlich abziehbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Altersbezüge für eine frühere Tätigkeit sind laut dem Bundesfinanzhof dabei nicht zu berücksichtigen, sondern nur die Einkünfte, die eine aktive Tätigkeit im jeweiligen Kalenderjahr voraussetzen. Dank diesem Urteil darf ein pensionierter Ingenieur nun die Kosten für sein Arbeitszimmer geltend machen, von dem aus er gelegentlich als Gutachter tätig ist.



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