-
-
-
Startseite-Impressum-Kontakt-Übersicht-
-
- - Die Kanzlei - Leistungen - Mandanten - Aktuelles -
-
-
- - Steuernachrichten -
-
-
-
- - - -
-
StB Andreas Künzler
Schulstraße 6
65552 Limburg-Eschhofen
Tel.: 06431/219 76- 0
Fax: 06431/219 76-29

- -
- - - -

Steuernachrichten

-

Gewerbesteuerrückstellung nach einer Betriebsprüfung

Die Rückstellung für zusätzlich fällige Gewerbesteuer nach einer Betriebsprüfung ist im Jahr der Prüfung zu bilden und damit nicht rückwirkend möglich.

Weil es dazu keine eindeutigen Regeln oder höchstrichterliche Urteile gibt, musste das Finanzgericht Düsseldorf über die Frage entscheiden, in welchem Jahr eine Rückstellung für zusätzlich fällige Gewerbesteuern nach einer Betriebsprüfung zu bilden ist. Das Gericht hat sich der Ansicht des Finanzamts angeschlossen, dass die Rückstellung nicht im Jahr der wirtschaftlichen Veranlassung (also im Jahr, das geprüft wurde), sondern im Jahr der Aufdeckung (also im Jahr der Prüfung) zu bilden ist.



Übersicht - Eine Seite zurück


-
-
- -
- -
-
- - - -
-