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StB Andreas Künzler
Schulstraße 6
65552 Limburg-Eschhofen
Tel.: 06431/219 76- 0
Fax: 06431/219 76-29

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Steuernachrichten

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Qualifikation eines Arbeitszimmers

Ein Zimmer wird nicht allein dadurch zum Arbeitszimmer, weil darin Fachliteratur gelagert wird.

Ein Raum, in dem umfangreiche Fachliteratur gelagert wird, ist allein deshalb noch nicht als Arbeitszimmer anzuerkennen. Vielmehr ist notwendig, dass noch weitere Indizien für die Nutzung als Arbeitszimmer sprechen. Solche Indizien liegen vor, wenn die sonstige Ausstattung des Raums mit einem PC, Software, Drucker und sonstigen berufstypischen Arbeitsmaterialien die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erlaubt.



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