Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Ein ausbildungswilliges Kind mit zwischenzeitlicher Erwerbstätigkeit ist nicht kindergeldberechtigt.
Mit der endgültigen Umstellung von DM auf Euro am 1. Januar 2002 ergeben sich bei Freistellungsaufträgen neue Beträge.
Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Aktien sind nicht das Allheilmitte, das aus der Rentenkrise führt.
Krankheitsbedingte Kosten, die Sie für einen Elternteil tragen, werden nicht immer als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
Geht Ihr Kind nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung und vor Beginn des Studiums vorübergehend einer Beschäftigung nach, besteht keine Kindergeldberechtigung.
Mit Indexfonds und Indexzertifikaten lässt sich das Risiko im Vergleich zum Investment in einzelne Aktien in den Griff bekommen.
Altersvorsorge-Sondervermögen sind eine Möglichkeit, um eine private Zusatzvorsorge mit überschaubarem Risiko aufzubauen.
Ein Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen, wenn das Kind trotz eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts seinen Wohnsitz bei den Eltern beibehält.
Infolge der Neuregelung im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 sind erstmals auch private Termingeschäfte einer Besteuerung unterworfen. Sie werden jetzt vom Einkommenssteuerrecht erfasst und unterliegen somit der Spekulationsbesteuerung.
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