Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Geht Ihr Kind nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung und vor Beginn des Studiums vorübergehend einer Beschäftigung nach, besteht keine Kindergeldberechtigung.
Mit Indexfonds und Indexzertifikaten lässt sich das Risiko im Vergleich zum Investment in einzelne Aktien in den Griff bekommen.
Altersvorsorge-Sondervermögen sind eine Möglichkeit, um eine private Zusatzvorsorge mit überschaubarem Risiko aufzubauen.
Ein Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen, wenn das Kind trotz eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts seinen Wohnsitz bei den Eltern beibehält.
Infolge der Neuregelung im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 sind erstmals auch private Termingeschäfte einer Besteuerung unterworfen. Sie werden jetzt vom Einkommenssteuerrecht erfasst und unterliegen somit der Spekulationsbesteuerung.
Eine doppelte Haushaltsführung berechtigt auch dann zum Werbungskostenabzug, wenn der Ehegatte an den Beschäftigungsort mitkommt.
Aufwendungen für ein Arbeitszimmer während des Erziehungsurlaubs können als Werbungskosten abgezogen werden.
Spekulationsgewinne aus Veräußerungsgeschäften werden besteuert. Für Immobilien und Grundstücke gibt es aber eine Ausnahmeregelung.
Während eines Urlaubssemesters Ihres Kindes haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld.
Die ersten Regelungen des im Frühjahr beschlossenen Altersvermögensergänzungsgesetz sind bereits seit 1. Juli in Kraft.
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