Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Auch Gewinne aus Investmentfonds werden von der generellen Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne erfasst und über Kontrollmitteilungen an die Finanzverwaltung gemeldet.
Die Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung sind als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar.
Während des Zivil- und Wehrdienstes besteht kein Anspruch auf Kindergeld.
Um Geld in die leeren Kassen zu bekommen will die Regierung die Spekulationsfristen streichen und eine generelle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen einführen.
Ein Finanzgericht beurteilt die Bonusaktien der Deutschen Telekom als Minderung der Anschaffungskosten und nicht als steuerpflichtigen Ertrag.
Ein ablehnender Kindergeldbescheid bindet nur bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe.
Der Bundesfinanzhof lässt prüfen, ob die Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig ist.
Das Überschreiten des Jahresgrenzbetrags führt in jedem Fall zu einer rückwirkenden Aufhebung der Kindergeldfestsetzung.
Eine begünstigte Entschädigung liegt nur dann vor, wenn sie auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht.
Eine potentielle Unterhaltspflicht berechtigt nicht dazu, Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.
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