Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 bringt neben reduzierten Steuersätzen auch Änderungen, die speziell Ehepaare und Kinder betreffen.
Eltern müssen die Höhe des Kindergeldanspruchs jetzt nur noch in Sonderfällen angeben.
Der Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungsbeiträge wird ab 2004 gekürzt.
Banken sind zukünftig verpflichtet, eine Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne auszustellen.
Als Teil der Gegenfinanzierungsmaßnahmen für die Reduzierung der Steuersätze bei der Einkommensteuer sinken die Sparerfreibeträge ab 2004.
Finanzanlagen sind mit einer Vielzahl möglicher Kosten verbunden, die bei einem Vergleich verschiedener Anlageprodukte alle berücksichtigt werden sollten.
Die Zeit des gesetzlichen Grundwehrdienstes gehört nicht zu den für die Zahlung von Kindergeld begünstigten Zeiträumen.
Das Kindergeld kann auch direkt an das Kind ausgezahlt werden.
Bis abschließend über die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften entschieden ist, kann nun Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.
Bei der Auswahl von Altersvorsorgeprodukten sollten Sie auch die Kosten im Auge behalten.
Übersicht -
Eine Seite zurück