Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Mit zwei weiteren Gesetzentwürfen plant die Große Koalition eine ganze Reihe weiterer Steueränderungen für 2006 und die folgenden Jahre.
Das Bundesfinanzministerium hat zu den Rechtsbehelfsempfehlungen verschiedener Institutionen Stellung genommen und diese dem Grunde nach bestätigt.
Für nach dem 10. November 2005 gekaufte Anteile an Steuersparfonds gilt jetzt ein rigides Verlustverrechnungsverbot.
Welchem Jahr die Beiträge zur Direktversicherung zuzurechnen sind, hängt vom Datum des Überweisungsauftrages ab.
Ist einer der beiden Steuerbescheide von zusammenveranlagten Ehegatten schon bestandskräftig, kann der andere Ehegatte immer noch die getrennte Veranlagung beantragen.
Damit der Anspruch auf Kindergeld nicht entfällt, sind bei einem freiwilligen sozialen Jahr im Ausland besondere Anforderungen zu erfüllen.
Ein neues Urteil schränkt den Anwendungsbereich für das Steuersparmodell der "Gewerblichen Vermietung" erheblich ein.
Es bestehen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung in den Jahren von 2000 bis 2002.
Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre.
Das Finanzgericht Münster geht davon aus, dass die Besteuerung von Einkünften aus privaten Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren für die Jahre 1994 bis 1996 gegen die Verfassung verstößt.
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