Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Die Steuerermäßigung für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse gibt es nur für ein direktes Arbeitsverhältnis, nicht für die Beteiligung an einem Arbeitgeberpool.
Die Oberfinanzdirektion Magdeburg weist darauf hin, dass Eltern im Hinblick auf die Absenkung des Sparerfreibetrags Vermögen auf ihre Kinder übertragen können.
Bestandskräftige Kindergeldfestsetzungen können nicht aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen abgeändert werden.
Für Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Kapitalanlagen soll es ab 2009 eine Abgeltungssteuer von 25% geben.
Analog zu früheren Urteilen hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Rentenversicherungsbeiträge auch vor 2005 nur als Sonderausgaben abzugsfähig sind.
Beim Jahresgrenzbetrag für den Kindergeldanspruch sind auch die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung sind von den Einkünften des Kindes abzuziehen.
Sondertilgungen für Fremdwährungsdarlehen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Immobilienfonds sind keine Werbungskosten.
Nachdem der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert hat, gibt es weiter Kindergeld, auch wenn das Kind einen Vollzeitjob ausübt - vorausgesetzt, die Einkommensgrenze wird nicht überschritten.
Das Schulgeld für eine "Europäische Schule" ist als Sonderausgabe abzugsfähig.
In einer Entscheidung stellt das Finanzgericht Hamburg fest, dass Unterhaltszahlungen keine steuerpflichtigen Einkünfte sein müssen.
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