Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Das Bundesfinanzministerium arbeitet an einem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz, das den Geschäfts- und Kapitalverkehr mit unkooperativen Staaten unter erhöhte Nachweispflichten stellt.
Nachzahlungszinsen sind steuerliche Nebenleistungen und als solche generell nicht als Werbungskosten abziehbar.
Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss steigt das Kindergeld wie vorgesehen, während zwei andere Vorhaben erst einmal fallengelassen wurden.
Das Bundesfinanzministerium hat Muster und Hinweise für die Steuerbescheinigungen über Kapitalerträge veröffentlicht.
Erwartet die Tochter selbst Nachwuchs und kann sich deshalb nicht um einen Ausbildungsplatz bemühen, besteht trotzdem noch ein Kindergeldanspruch für die Tochter, soweit der Ausbildungswille weiter besteht.
Die steuerliche Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen soll strikt auf die Arbeitskosten beschränkt bleiben.
Selbst wenn das Kind seinen Hauptwohnsitz nicht beim alleinerziehenden Elternteil hat, besteht ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, vorausgesetzt, der andere Elternteil hat keinen Anspruch.
Ab 2009 steigen das Kindergeld und der Kinderfreibetrag.
Dass es beim Kindergeld keine Härtefallregelung für eine nur geringfügige Überschreitung des Jahresgrenzbetrags der Einkünfte des Kindes gibt, beschäftigt jetzt das Bundesverfassungsgericht.
Macht ein Steuerzahler unplausible Angaben über die Verwendung von Vermögen, dann darf das Finanzamt Zinseinkünfte in Höhe von 3 % unterstellen.
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