Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Die Steuerpflicht von Wehrsold und Taschengeld der Bufdis soll jetzt nur noch eingeschränkt gelten. Außerdem werden die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen von zehn auf sieben Jahre reduziert.
Kinderbetreuungskosten, die ein Kind bezahlt, mindern nicht die Einkünfte des Kindes bei der Kindergeld-Einkommensgrenze, solange sie keine Werbungskosten sind.
Die Zinsen auf eine Rentennachzahlung zählen nicht als Kapitaleinkünfte, sondern wie die Rentennachzahlung selbst als sonstige Einkünfte.
Uni und Ausbildungsstätte gelten nicht mehr als regelmäßige Arbeitsstätte, womit die Fahrtkosten nicht mehr nur in Höhe der Entfernungspauschale abziehbar sind.
Das Gesetz zum Abbau der kalten Progression hat die leichtere von zwei Hürden jetzt genommen. Die Zustimmung des Bundesrates steht aber noch aus.
Im März hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 vorgelegt.
In einem Ergänzungsprotokoll haben Deutschland und die Schweiz eine ganze Reihe von Änderungen am bereits ausgehandelten Steuerabkommen vereinbart.
Die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung trifft jetzt auch Steuerzahler, die gar nicht ahnen, dass sie von dieser Pflicht betroffen sind.
Der Kontendatenabruf durch die Finanzämter und andere Behörden hat in den letzten sieben Jahren drastisch zugenommen.
Wie sich der Schuldenschnitt für Griechenland bei deutschen Kapitalanlegern steuerlich auswirkt, hat das Bundesfinanzministerium jetzt geregelt.
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