Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Ferienjob kann Kindergeld kosten
Auch wenn die Einkommensprüfung beim Kindergeld seit diesem Jahr abgeschafft ist, gibt es immer noch Einschränkungen für die Berufstätigkeit volljähriger Kinder.
Zusammenveranlagung von eingetragenen Lebenspartnern
Obwohl der Bundesfinanzhof seine Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit hat, ist er nicht von einer Verfassungswidrigkeit des geltenden Rechts überzeugt und hat daher eingetragenen Lebenspartnern vorerst keinen Splittingtarif gewährt.
Kein Kindergeld bei Übergangszeit von mehr als vier Monaten
Dass es bei einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und Wehr- oder Zivildienst kein Kindergeld mehr gibt, hält der Bundesfinanzhof für verfassungsgemäß.
Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner?
Mehrere Finanzgerichte und Finanzämter gewähren wegen verfassungsrechtlicher Bedenken auch eingetragenen Lebenspartnern zumindest vorläufig den Splittingtarif.
Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto
Der Bundesfinanzhof hat sich mit den Nachweisproblemen bei der Frage befasst, ob die Einzahlung auf ein gemeinsames Oder-Konto eine Schenkung an den anderen Ehegatten auslöst.
Steuerliche Behandlung von Erstattungszinsen
Ob Erstattungszinsen wirklich steuerpflichtig sind, ist nach wie vor unklar, sodass ein Einspruch in jedem Fall lohnen kann.
Jahressteuergesetz 2013 liegt als Regierungsentwurf vor
Die Steuerpflicht von Wehrsold und Taschengeld der Bufdis soll jetzt nur noch eingeschränkt gelten. Außerdem werden die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen von zehn auf sieben Jahre reduziert.
Kinderbetreuungskosten bei der Kindergeld-Einkommengrenze
Kinderbetreuungskosten, die ein Kind bezahlt, mindern nicht die Einkünfte des Kindes bei der Kindergeld-Einkommensgrenze, solange sie keine Werbungskosten sind.
Zinsen auf Rentennachzahlung
Die Zinsen auf eine Rentennachzahlung zählen nicht als Kapitaleinkünfte, sondern wie die Rentennachzahlung selbst als sonstige Einkünfte.
BrowserFahrtkosten für Ausbildung und Studium voll absetzbar
Uni und Ausbildungsstätte gelten nicht mehr als regelmäßige Arbeitsstätte, womit die Fahrtkosten nicht mehr nur in Höhe der Entfernungspauschale abziehbar sind.

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