Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zum Ausbildungsfreibetrag nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Bundesfinanzhof bestätigt, dass auch ein gemeinsamer Haushalt mit den Eltern als Haupthausstand in Frage kommen kann.
Änderungen zum Jahreswechsel und regelmäßige Fristen sorgen für Handlungsbedarf vor Weihnachten.
Dass für die Zinsen aus Darlehen zwischen nahe stehenden Personen der normale Steuersatz statt der Abgeltungsteuer gilt, hält das Niedersächsische Finanzgericht für verfassungsgemäß.
Bei einer getrennten Veranlagung ist der Behinderten-Pauschbetrag zwingend auf beide Eltern aufzuteilen, selbst wenn die Eltern die vollständige Übertragung auf ein Elternteil beantragt haben.
Damit ein Au-pair-Aufenthalt als kindergeldunschädliche Berufsausbildung gilt, muss der Aufenthalt von einem umfassenden Sprachunterricht begleitet sein.
Auch die Nutzung des Dienstwagens durch den Ehegatten zählt als Privatnutzung, die als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.
Kosten für Besuchsfahrten zu den getrennt lebenden Kindern sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Ob das mit der Schweiz vereinbarte Steuerabkommen tatsächlich noch umgesetzt wird, steht derzeit in den Sternen.
Weil die Praxisgebühr eine Selbstbeteiligung und nicht Teil des Versicherungsbeitrags ist, kann sie nicht wie der Krankenversicherungsbeitrag selbst als Sonderausgabe abgezogen werden.
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