Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Elterngeld mindert den steuerlich abziehbaren Unterhalt
Elterngeld ist in voller Höhe, also einschließlich des einkommensunabhängigen Sockelbetrags, als eigenes Einkommen des Unterhaltsempfängers zu berücksichtigen.
Verrechnung von Altverlusten aus Wertpapierverkäufen
Die Übergangsregelung zur Verrechnung von Altverlusten aus Wertpapierverkäufen mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß.
Abziehbarkeit von Prozesskosten
Zivilprozesskosten sind auch vor der gesetzlichen Neuregelung ab 2013 nur im Ausnahmefall als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.
Versorgungsausgleichszahlungen als Werbungskosten
Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs nach der Scheidung können zumindest in Altfällen auch als Werbungskosten abziehbar sein.
Studienkosten der Kinder sind keine Betriebsausgaben
Studienkosten der Kinder sind grundsätzlich zumindest teilweise privat veranlasst und daher auch bei einer Verpflichtung zum Unternehmenseintritt nach Studienabschluss nicht als Betriebsausgaben abziehbar.
Kinderfreibeträge in 2014 verfassungswidrig niedrig
Das Niedersächsische Finanzgericht sieht gleich eine ganze Reihe von Gründen, warum der Kinderfreibetrag zumindest im Jahr 2014 zu niedrig und damit verfassungswidrig war.
Änderungswünsche zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Zum Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens liegt jetzt eine Stellungnahme des Bundesrats mit verschiedenen Änderungswünschen vor.
Abgeltungsteuer bei mittelbarer Beteiligung an Kapitalgesellschaft
Wer nur mittelbar an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist, kann statt des normalen Steuersatzes die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge aus der Gesellschaft beanspruchen.
Sonderabschreibung für Mietwohnungen
Für die befristete Sonderabschreibung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus liegen jetzt konkrete Pläne vor.
Doppelbelastung bei Abwicklung von Immobilienfonds abgeschafft
Bei der Abwicklung von Immobilienfonds erhalten Anleger künftig mehr Geld, weil die Grunderwerbsteuer während der Abwicklung nicht mehr doppelt anfällt.

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