Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Befristete Verrechnung von Altverlusten ist verfassungsgemäß
Die Befristung der Verrechnung von Alterverlusten aus Wertpapiergeschäften mit entsprechenden Gewinnen bis 2013 ist nicht verfassungswidrig.
Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zum Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen umfassend überarbeitet.
Kampf gegen Steuerbetrug mit Briefkastenfirmen
Ein neues Gesetz bringt neben umfassenden Mitteilungs- und Anzeigepflichten für Geschäftsbeziehungen ins Ausland auch eine generelle Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses.
Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen
Das Kindergeld für Kinder im Ausland soll auf die dortigen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Zudem sind Anträge in allen Fällen nur noch sechs Monate rückwirkend möglich.
Verhinderung von Bond-Stripping-Gestaltungen im Privatvermögen
Zur Verhinderung von Steuergestaltungen gilt Bond-Stripping seit dem 1. Januar 2017 als fiktiver Verkauf des ursprünglichen Wertpapiers und Neuanschaffung der nun getrennten Papiere.
Kosten für einen Bauprozess
Auch bei gesundheitsgefährdenden Baumängeln hält der Bundesfinanzhof daran fest, dass die Kosten für einen Zivilprozess keine außergewöhnliche Belastung sind.
Zurechnung von Steuervorauszahlungen bei Ehegatten
Ohne ausdrückliche Angabe zur Zahlungsabsicht darf das Finanzamt grundsätzlich davon ausgehen, dass die Zahlung eines Ehegatten je zur Hälfte die Steuerschuld beider Eheleute ausgleichen soll.
Änderungen für Familien und Privatpersonen
Das neue Jahr bringt höhere Freibeträge und einen Ausgleich der kalten Inflation bei der Einkommensteuer.
Änderungen für Kapitalanleger
Der grenzüberschreitende Informationsaustausch über Auslandskonten hat mit dem Jahreswechsel begonnen. Daneben gibt es noch einige weitere Änderungen, die Kapitalanleger betreffen.
Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung
Der Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung ist nicht Teil des Versicherungsbetrags und damit nicht als Sonderausgabe abziehbar.

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