Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Jahressteuergesetz 2018 auf der Zielgeraden
Der Bundesrat und der Bundestag haben sich mit dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2018 beschäftigt und vor der Verabschiedung noch einige weitere Änderungen vorgenommen.
Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung
Ist der Unterhaltsempfänger nicht im gesamten Kalenderjahr unterhaltsbedürftig, dann ist der Höchstbetrag für steuerlich abzugsfähigen Unterhalt anteilig zu kürzen.
Nachträgliche Werbungskosten nach Start der Abgeltungsteuer
Das Werbungskostenabzugsverbot der Abgeltungsteuer gilt auch für nachträgliche Werbungskosten zu Kapitalanlagen, aus denen seit dem Start der Abgeltungsteuer keine Erträge geflossen sind.
Rückwirkender Splittingtarif ab 2001 bei der Ehe für alle
Die Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist ein rückwirkendes Ereignis, das die rückwirkende Anwendung des Splittingtarifs rechtfertigt.
Zivilprozesskosten nach Kindesentführung durch Expartner
Prozesskosten zur Rückholung eines Kindes können als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein.
Gewinn aus dem Verkauf von Eintrittskarten ist steuerfrei
Erträge aus dem Weiterverkauf von stark gefragten Eintrittskarten sind keine steuerpflichtigen Spekulationsgewinne.
Schädliche Pause zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
Wird eine weiterführende Ausbildung nicht zum nächstmöglichen Termin begonnen, gilt sie als Zweitausbildung mit entsprechenden Folgen beim Kindergeld.
Jahressteuergesetz 2018 bekommt neuen Namen
Das Jahressteuergesetz 2018 sieht Änderungen bei der Umsatzsteuer, Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und eine Neuregelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften vor.
Verlust nach Anlagebetrug mit Schneeballsystem
Der Verlust aus einem gewerblichen Investitionsprojekt ist als Betriebsausgabe abziehbar. Das gilt auch dann, wenn der Verlust aufgrund eines vom Anelger nicht erkannten Anlagebetrugs mit einem Schneeballsystem resultiert.
Haushaltsgrenze beim Steuerbonus für Handwerker- und Dienstleistungen
Die Grenzen des Haushalts werden nicht ausnahmslos durch die Grundstücksgrenze abgesteckt, weshalb im Einzelfall auch Leistungen jenseits des Grundstücks für den Steuerbonus in Frage kommen.

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