Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Überblick der Änderungen für 2019
Neben Änderungen bei der Umsatzsteuer müssen sich dieses Jahr insbesondere Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit neuen Vorgaben bei der Steuer und Sozialversicherung abfinden.
Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen des Kindes
Wenn Eltern die Krankenversicherungsbeiträge ihrer unterhaltsberechtigten Kinder als Barunterhalt tragen, können sie diese als Sonderausgaben geltend machen.
Verlust aus dem Verkauf von Aktien
Ob der Verlust aus dem Verkauf von Aktien steuerlich anerkannt wird, hängt nicht von der Höhe des Verkaufspreises ab.
Ab 2019 mehr Geld für Privatleute und Familien
Mit mehr Kindergeld und einer Anpassung steuerlicher Eckwerte bringt das jetzt verabschiedete Familienentlastungsgesetz vor allem für Familien eine finanzielle Verbesserung.
Gesetz zu steuerlichen Folgen des Brexits
Derzeit ist ein Brexit-Steuerbegleitgesetz in Arbeit, das Unternehmer, Gesellschafter und Riester-Sparer vor ungewollten steuerlichen Folgen des Brexits schützen soll.
Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
Kapitalanleger müssen bis spätestens zum 15. Dezember 2018 eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen, wenn sie Verluste nicht vortragen lassen wollen, sondern in der Steuererklärung mit Erträgen bei anderen Banken verrechnen wollen.
Jahressteuergesetz 2018 auf der Zielgeraden
Der Bundesrat und der Bundestag haben sich mit dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2018 beschäftigt und vor der Verabschiedung noch einige weitere Änderungen vorgenommen.
Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung
Ist der Unterhaltsempfänger nicht im gesamten Kalenderjahr unterhaltsbedürftig, dann ist der Höchstbetrag für steuerlich abzugsfähigen Unterhalt anteilig zu kürzen.
Nachträgliche Werbungskosten nach Start der Abgeltungsteuer
Das Werbungskostenabzugsverbot der Abgeltungsteuer gilt auch für nachträgliche Werbungskosten zu Kapitalanlagen, aus denen seit dem Start der Abgeltungsteuer keine Erträge geflossen sind.
Rückwirkender Splittingtarif ab 2001 bei der Ehe für alle
Die Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist ein rückwirkendes Ereignis, das die rückwirkende Anwendung des Splittingtarifs rechtfertigt.

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