Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Änderungen für Kapitalanleger
Neben Nichtanwendungsgesetzen zu steuerzahlerfreundlichen Urteilen gibt es 2020 für Kapitalanleger vor allem Detailänderungen für bestimmte Anlageformen.
Überblick der Änderungen für 2020
Neben strengeren Vorgaben für elektronische Kassen müssen sich 2020 vor allem Arbeitgeber und Arbeitnehmer an viele Änderungen bei der Steuer und Sozialversicherung gewöhnen.
Optionskosten sind Anschaffungsnebenkosten von Aktien
Auch wenn Optionsscheine eigenständige Wirtschaftsgüter sind, führen deren Kosten zu Anschaffungsnebenkosten der später durch Ausübung der Option erworbenen Aktien.
Besuch eines Fitnessclubs als außergewöhnliche Belastung
Allgemeine ärztliche Bescheinigungen mit Ratschlägen reichen für die Berücksichtigung der Kosten eines Fitness- und Gesundheitsclubs als Krankheitskosten nicht aus.
Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung
Nur wenn Nachlass und andere Leistungen für die Beerdigungskosten nicht ausreichen, kommt ein Abzug als außergewöhnliche Belastung in Frage.
Jahressteuergesetz 2019 auf der Zielgeraden
Das inoffizielle Jahressteuergesetz 2019 ist nach dem Bundestag auch vom Bundesrat verabschiedet worden.
Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
Wenn Kapitalerträge aus Depots bei verschiedenen Banken miteinander verrechnet werden sollen, muss bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragt werden.
Baukindergeld beeinflusst nicht den Steuerbonus für Handwerker
Das Baukindergeld ist zwar ein öffentlicher Zuschuss, hat aber keine Auswirkungen auf die Steuerbegünstigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, die nur für Leistungen gewährt wird, die nicht anderweitig öffentlich gefördert werden.
Stärkung des Ehrenamtes durch das Jahressteuergesetz 2019
Die Länder haben über den Bundesrat mehrere Verbesserungen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts als Ergänzung zum Jahressteuergesetz 2019 vorgeschlagen.
Behandlung eines Erstattungsüberhangs bei der Kirchensteuer
Wenn das Finanzamt in einem Jahr mehr Kirchensteuer zurückzahlt als gezahlt wurde, kann dieser Erstattungsüberhang nicht mit einem Verlustvortrag verrechnet werden.

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