Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Die SEPA-Umstellung führt dazu, dass die Finanzämter mehr Vorlaufzeit brauchen, um Anträge zu bearbeiten, die zu einer Änderung einer anstehenden Lastschrift führen.
Ein Unimog ist keine Zugmaschine und unterliegt damit ganz normal der Kfz-Steuer.
Die EU gewährt kurzfristig eine Gnadenfrist von sechs Monaten für Zahlungen, die nicht dem SEPA-Format entsprechen.
Die Finanzverwaltung muss auf die Daten von Arbeitgebern und diversen Institutionen warten und wird daher Steuererklärungen für 2013 frühestens ab März 2014 bearbeiten.
Zumindest die bis Ende 2012 angefallenen Kosten für ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren sind nach Meinung des Finanzgerichts Düsseldorf als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
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