Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Prozesskosten im Ausland
Prozesskosten im Ausland sind in Altfällen wie inländische Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Steueraufkommen bleibt stabil
Die neueste Steuerschätzung bestätigt im Wesentlichen die Ergebnisse der vorigen Schätzung.
Gesetzentwurf zur Änderung steuerlicher Vorschriften
Das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften enthält auch einige kleinere Vereinfachungen des Steuerrechts.
Finanzgericht erkennt Zivilprozesskosten nicht an
Das Finanzgericht Düsseldorf weigert sich, die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Abziehbarkeit von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung zu akzeptieren.
Rückwirkende Neuregelung des Verlustabzugs verfassungskonform
Gegen die rückwirkende Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

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