Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
In der Weihnachtszeit verzichten die Finanzämter auf Maßnahmen, die die Steuerzahler über Gebühr belasten könnten.
Die neueste Steuerschätzung ergibt gegenüber der vorhergehenden Schätzung nur geringfügige Änderungen bei den Steuereinnahmen.
Damit die Buchführung vom Finanzamt akzeptiert wird, müssen Unternehmen beim Einsatz von Registrierkassen und ähnlichen Geräten verschiedene Pflichten beachten. Die Gnadenfrist für nicht aufrüstbare Altgeräte läuft zum Jahresende aus.
Zum Jahreswechsel treten befristete Vergünstigungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge in Kraft. Zudem wird die Befreiung von der Kfz-Steuer auf zehn Jahre verlängert.
Der Staat kann sich dank Betriebsprüfungen und guter Konjunktur über deutliche Mehreinnahmen freuen.
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