Erbschaft und Schenkung

Mitwirkung von Veranlagungsstelle und Außenprüfung
In Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen sind die Veranlagungsstellen und die Außenprüfung der Finanzämter zur Mitwirkung verpflichtet.
Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
Zur Zeit wird die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuer geprüft, da es Vergünstigungen für Betriebsvermögen und Grundbesitz gibt. Steuererhöhungen können die Folge sein.
Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung bei Testamentsvollstreckung
Eine Einspruchsentscheidung zur Erbschaftsteuer in Fällen der Testamentsvollstreckung ist den Erben bekannt zu geben.
Gemischte Schenkung durch Übernahme neuer Stammeinlagen
Bei der Übernahme von Geschäftsanteilen, deren Wert die Einlage übersteigt, liegt eine gemischte Schenkung vor.
Testierfreiheit des Erblassers
Der Erblasser kann jede beliebige Person als Erben einsetzen - dies ist die sogenannte Testierfreiheit.

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