Erbschaft und Schenkung
Nichteheliche Lebensgemeinschaften werden auch weiterhin bei der Erbschaftsteuer schlechter gestellt bleiben als Ehepartner.
Auch bei der ratenweisen Zahlung der Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht liegen nicht anteilig Kapitalerträge vor.
Die Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe führt nicht automatisch zu einer steuerpflichtigen Schenkung an den Ehegatten des bisherigen Hofinhabers.
Wenn ein Geldgeschenk nach allgemeiner Verkehrsanschauung den Rahmen eines üblichen Gelegenheitsgeschenks übersteigt, unterliegt es der Schenkungsteuerpflicht.
Auch wenn ein Familienheim nicht direkt dem Ehegatten übertragen wird, sondern in das Gesamthandsvermögen einer GbR eingeht, an der die Ehegatten je hälftig beteiligt sind, greift die Steuerbefreiung bei der Schenkungsteuer.
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