Einkommensteuer - Immobilien
Geld- oder Sachleistungen können auch zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehören.
Die vorweggenommene Erbfolge beim Erwerb einer Wohnung ist bei der Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage zu berücksichtigen.
Verluste aus Vermietung können von Ihnen nur dann steuermindernd geltend gemacht werden, wenn Sie mit einer Einkunftserzielungsabsicht gehandelt haben.
Beim Erwerb unter Ehegatten ist eine Wohnung oder ein Anteil daran nicht zulagenbegünstigt.
Aufgrund der übermäßigen Belastung durch die rasant steigenden Mineralölpreise wurde per Gesetz die Gewährung eines Heizkostenzuschusses verfügt.
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