Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Werbungskosten nur bei beruflicher Veranlassung
Anschaffungskosten lassen sich nur dann als Werbungskosten absetzen, wenn konkret eine überwiegende berufliche Veranlassung nachgewiesen wird.
Zuschläge auch bei möglichem Freizeitausgleich steuerfrei
Zuschläge für Arbeit an Wochenfeiertagen bleiben trotz der Möglichkeit der Abgeltung durch Freizeitausgleich steuerfrei.
Kein Werbungskostenabzug für Umschulungsmaßnahmen
Umschulungsmaßnahmen werden nicht als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt.
Arbeitszimmer und Eigenheimzulage
Das häusliche Arbeitszimmer ist nicht nur ein Problemfeld im Hinblick auf die Geltendmachung von Werbungskosten, sondern auch bezüglich der Wohneigentumsförderung oder der Eigenheimzulage.
Keine Zweijahresfrist bei doppelter Haushaltsführung mehr
Die Zweijahresfrist bei betrieblich oder beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung entfällt - auch rückwirkend für noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide.

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