Selbständige und Unternehmer
Die Versicherungsleistung für ein gestohlenes Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen ist eine Betriebsentnahme.
Die Besteuerung von Sanierungsgewinnen ist für angeschlagene Unternehmen eine erhebliche Belastung, weshalb das Unternehmen den Erlass oder die Umgehung der Steuer anstreben sollte.
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs können Freiberufler und Kleingewerbetreibende ihren Geschäftswagen jetzt auch dann als Betriebsvermögen behandeln, wenn die berufliche Nutzung unter 50 % liegt.
Zur Gegenfinanzierung der Tarifsenkung bei der Einkommensteuer wird der Betriebsausgabenabzug für Geschenke und Bewirtungsaufwendungen gekürzt.
Nicht nur der Freibetrag für eine Betriebsveräußerung sinkt ab 2004, sondern es steigt auch der Steuersatz, mit dem der Ertrag aus der Veräußerung zu versteuern ist.
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