Selbständige und Unternehmer
In einem Schreiben setzt sich das Bundesfinanzministerium mit der Fortführung der Entfernungspauschalen auseinander.
Die Praxisausfallversicherung für Ärzte zählt zum privaten Lebensführungsbereich, womit Beiträge keine Betriebsausgaben und Leistungen keine Betriebseinnahmen sind.
Eine Änderung im Fernabsatzrecht erfordert die Anpassung der Widerrufsbelehrung, um Abmahnungen zu vermeiden.
Entlastungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer werden wie geplant umgesetzt.
Mit der Wiederherstellung der alten Rechtslage bei der Entfernungspauschale können auch Unfallkosten und höhere Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel noch nachträglich geltend gemacht werden.
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