Selbständige und Unternehmer
Fürs Erste können Steuerzahler ohne eigenen Arbeitsplatz im Betrieb die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer wieder als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.
Nachdem das steuerliche Sofortprogramm der neuen Bundesregierung die erste von zwei Hürden genommen hat, ist die Verabschiedung im Bundesrat weiter unsicher.
Ist ein Wirtschaftsgut nicht dazu geeignet, den Betrieb zu fördern, kann es kein gewillkürtes Betriebsvermögen sein, sodass Verluste daraus keine Betriebsausgaben sind.
Die neue Koalition aus CDU, CSU und FDP plant umfangreiche Änderungen im Steuerrecht.
Höhere Einnahmen aufgrund der ausgeweiteten Betriebsprüfungen sorgen für eine erneute Senkung der Künstlersozialabgabe.
Übersicht -
Eine Seite zurück