Selbständige und Unternehmer
Das Wahlrecht bei der Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter schafft Entscheidungsspielraum für eine optimale Steuerplanung.
Damit für ein Wirtschaftsgut eine degressive Abschreibung möglich ist, müssen deren Voraussetzungen nicht nur im Jahr der Anschaffung, sonder auch im Jahr der Einlage erfüllt sein.
Solange die entscheidenden Angaben handschriftlich und damit manipulationssicher sind, ist eine nachträgliche elektronische Ergänzung des Fahrtenbuchs möglich.
Das Bundesfinanzministerium beantwortet Zweifelsfragen zur Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter nach der Einführung des Bilanzierungswahlrechts zum 1. Januar 2010.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts zum Solidaritätszuschlag abgelehnt.
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