Umsatzsteuer
Neben Änderungen bei der Umsatzsteuer müssen sich dieses Jahr insbesondere Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit neuen Vorgaben bei der Steuer und Sozialversicherung abfinden.
Die EU hat den Weg frei gemacht für einen ermäßigten Umsatzsteuersatz auf elektronische Publikationen.
Auch der Verkauf des Inventars einer Gaststätte, deren Räume von einem Dritten angemietet sind, kann eine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung sein.
Den umsatzsteuerlichen Vorgaben für Rechnungsangaben genügt jede Anschrift, unter der das Unternehmen erreichbar ist.
Die bis zum 10. Januar gezahlte Umsatzsteuervorauszahlung kann bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung grundsätzlich dem Vorjahr zugerechnet werden, auch wenn der 10. Januar auf ein Wochenende fällt.
Übersicht -
Eine Seite zurück