Existenzgründer
Der gewerbesteuerliche Beginn eines Gewerbebetriebs unterscheidet sich vom einkommensteuerlichen Beginn.
Gewinneinkünfte als Mitgesellschafter mit einer Beteiligung von jeweils weniger als 1 % schließen die Einordnung als Existenzgründer aus.
Zwar liegt die steuerliche Buchführungspflichtgrenze ab 2007 bei 500.000 Euro Jahresumsatz, allerdings unterliegen Kaufleute unabhängig vom Umsatz immer der Buchführungspflicht.
Ab dem 1. August 2006 ersetzt der neue Gründungszuschuss den Existenzgründungszuschuss ("Ich-AG") und das Überbrückungsgeld.
Auf Selbstständige und Unternehmer kommen neben Belastungen auch eine Reihe von Entlastungen zu.
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