Neuregelung der Familienentlastung

Infolge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber die Familienentlastung in zwei Stufen ab 2000 und 2002 neu regeln. Die erste Stufe ist nunmehr im Gesetz zur Familienförderung gesetzlich ab 2000 geregelt worden.

Den Familien soll es zukünftig besser gehen. Zumindest meinen das die Richter am Bundesverfassungsgericht. Die Eckpunkte des Gesetzes zur Familienförderung sehen wie folgt aus:



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