Stichwortsuche

 
 
 Aktuelles

Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Zusammenveranlagte Eheleute zahlen die Einkommensteuer regelmäßig als Gesamtschuldner.
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen sind grundsätzlich möglich, allerdings sind einige Dinge zu beachten.
Scheidungskosten sind teilweise als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

« Neuere Artikel

Übersicht - Eine Seite zurück