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Der Investitionsbooster kommt

Die Regierungskoalition setzt erste Maßnahmen im Steuerrecht um, mit denen Anreize für private Investitionen geschaffen werden sollen, darunter erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten ab dem 1. Juli 2025.

Die neue Regierungskoalition macht Dampf bei den ersten Änderungen im Steuerrecht und hat das Gesetzgebungsverfahren zum "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm" in Rekordzeit abgeschlossen. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause dem Gesetz grünes Licht gegeben. Das Gesetz, das die Bundesregierung als "Wachstumsbooster" oder "Investitionsbooster" bezeichnet, enthält eine Handvoll Maßnahmen, die sowohl kurzfristig Investitionsimpulse als auch langfristige Planungssicherheit geben sollen. Hauptelement der kurzfristig wirksamen Maßnahmen sind die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung und eine Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge. Im Einzelnen enthält das Gesetz folgende Maßnahmen:

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