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Pläne der Regierungskoalition im Steuer- und Arbeitsrecht

Im Koalitionsvertrag hat die Regierungskoalition ihre Pläne im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht deutlich konkretisiert.

Nachdem die neue Bundesregierung inzwischen erfolgreich ins Amt gestolpert ist, lohnt sich ein Blick auf den Koalitionsvertrag der neuen Regierungskoalition. Zwar haben die Koalitionspartner schon im Sondierungspapier viele Pläne für das Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht umrissen. Doch im Koalitionsvertrag sind diese deutlich konkreter ausgestaltet und um weitere geplante Maßnahmen ergänzt worden. Eine Garantie, dass die Maßnahmen wie angekündigt umgesetzt werden, ist das freilich nicht, denn die Parteien haben auch einen Finanzierungsvorbehalt für sämtliche Maßnahmen vereinbart. Sollten die Steuereinnahmen einbrechen oder Streit in der Koalition ausbrechen, können einzelne Punkte also aufgeschoben oder aufgehoben werden. Recht sicher ist aber, dass schon bald ein Gesetz kommt, das konjunkturelle Anreize enthalten wird, insbesondere eine verbesserte Abschreibung. Hier ist ein Überblick über die im Koalitionsvertrag enthaltenen Maßnahmen:

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