Hier finden Sie aktuellen Meldungen aus unserem monatlichen Newsletter. Sie können alle Meldungen auch gezielt mit der Suchfunktion durchsuchen.

Volle Umsatzsteuer für Milchersatzprodukte

Vegane Milchalternativen aus Soja, Reis oder Hafer sind im Gegensatz zu normalen Milchprodukten nicht bei der Umsatzsteuer begünstigt, sondern unterliegen wie andere Getränke auch dem vollen Umsatzsteuersatz.

Nach Überzeugung des Finanzgerichts Baden-Württemberg sind Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs keine Milch oder Milchmischgetränke im umsatzsteuerlichen Sinne. Damit unterliegen sie im Gegensatz zu "echten" Milchprodukten dem vollen Umsatzsteuersatz, der auch für andere Getränke gilt. Die aus Soja, Reis oder Hafer hergestellten veganen Milchalternativen, gehören nicht zu den begünstigten Milchprodukten, weil sie keinen Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen von mindestens 75 % des Fertigerzeugnisses enthalten.

Abonnieren Sie unseren News-Service Newsletter

Für die Mandanten unserer Kanzlei versenden wir monatlich einen Newsletter mit aktuellen Meldungen aus unserem Info-Service. Um diese Informationen bequem per E-Mail zu erhalten, können Sie sich hier kostenfrei für unseren Newsletter anmelden


E-Mail:
Name:
HTML Text