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Regierungsentwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes

Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz, das kurzzeitig als Zweites Jahressteuergesetz 2024 firmierte, werden vor allem erste Punkte der Wachstumsinitiative im Steuerrecht umgesetzt und die Freibeträge sowie Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer angepasst.

Eigentlich soll es in jedem Jahr nur ein Jahressteuergesetz geben, in dem der Gesetzgeber den Großteil des steuerrechtlichen Änderungsbedarfs bündelt. In diesem Jahr gibt es nach dem Willen der Bundesregierung nun sogar drei Jahressteuergesetze, auch wenn nur eines davon offiziell so heißen darf: Nach dem Wachstumschancengesetz, das ein inofizielles Jahressteuergesetz für 2023 war, aber erst im Frühjahr 2024 verabschiedet wurde und dem Entwurf für das offizielle Jahressteuergesetz 2024 hat das Bundesfinanzministerium im Juli den Referentenentwurf für ein "Zweites Jahressteuergesetz 2024" veröffentlicht.

Die Bundesregierung hat dieses Zweite Jahressteuergesetz 2024 schon zwei Wochen später als Regierungsentwurf beschlossen und dabei in "Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs" - kurz "Steuerfortentwicklungsgesetz" - umgetauft. Dabei wurde der Gesetzentwurf auch um erste Punkte aus der Wachstumsinitiative der Regierungskoalition ergänzt. Hier ist ein Überblick über die wesentlichen Änderungen, die der Regierungsentwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes bereithält:

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