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Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz

Mit dem nächsten Bürokratieentlastungsgesetz sollen Aufbewahrungsfristen verkürzt und Schriftformerfordernisse so weit wie möglich reduziert werden.

Zusammen mit dem Wachstumschancengesetz, das Thema der letzten Ausgabe war, hat das Bundeskabinett auch Eckpunkte für ein neues Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Der Entwurf für dieses vierte Bürokratieentlastungsgesetz wird jetzt vom Bundesjustizministerium ausgearbeitet und geht dann ins Gesetzgebungsverfahren. Neben einer Reduzierung von Informations-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten soll das Gesetz in vielen Bereichen, die bisher zwingend eine Ausfertigung in Papierform erfordert haben, auch eine elektronische Form ermöglichen. Insbesondere sind folgende Maßnahmen geplant:

Parallel zu den innerstaatlichen Bemühungen um Bürokratieabbau hat die Regierung außerdem eine Initiative zur Bürokratieentlastung auf Europäischer Ebene angestoßen. In deren Fokus stehen kleine und mittlere Unternehmen. Zum Beispiel soll die Europäische Definition von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) um eine zusätzliche Unternehmenskategorie der "Small Mid-caps" (250-500 Mitarbeiter) erweitert sowie eine erneute Überprüfung der finanziellen Schwellenwerte der KMU-Definition vorgenommen werden.

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