Hier finden Sie aktuellen Meldungen aus unserem monatlichen Newsletter. Sie können alle Meldungen auch gezielt mit der Suchfunktion durchsuchen.

Gesellschafter-Geschäftsführer ist sozialversicherungspflichtig

Auch ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem Anteil von fast 50 % kann sozialversicherungspflichtig sein, wenn der Anstellungsvertrag typische Arbeitnehmerrechte vorsieht.

Ein GmbH-Geschäftsführer, der über eine Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft verfügt, ist als abhängig Beschäftigter sozialversicherungspflichtig, wenn er zwar für die Firma wesentliche Fachkenntnisse und Kundenkontakte besitzt, sich jedoch Arbeitnehmerrechte wie ein leitender Angestellter sichert. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Fall eines Geschäftsführers, der einen Gesellschafteranteil von 49,71 % besitzt, ohne über eine umfassende Sperrminorität zu verfügen. Die Ausgestaltung seines Anstellungsvertrages mit Gehaltsvereinbarung, Urlaubsanspruch, Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall und anderen Nebenleistungen spreche für eine typische Beschäftigung als leitender Angestellter.

Abonnieren Sie unseren News-Service Newsletter

Für die Mandanten unserer Kanzlei versenden wir monatlich einen Newsletter mit aktuellen Meldungen aus unserem Info-Service. Um diese Informationen bequem per E-Mail zu erhalten, können Sie sich hier kostenfrei für unseren Newsletter anmelden


E-Mail:
Name:
HTML Text