Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027

Die Entlastung von niedrigen und mittleren Einkommen ab 2027 wird durch die Anhebung der Reichensteuer, Kürzung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen und eine höhere Pauschalsteuer auf Mini-Jobs gegenfinanziert.

Nachdem die Koalition im Juli die Eckpunkte für ihre geplante Einkommensteuerreform festgezurrt hatte, liegt nun der erste Entwurf für das entsprechende Steueränderungsgesetz vor. Der Entwurf für das "Einkommensteuerreformgesetz 2027" enthält im Wesentlichen die im Juli angekündigten Änderungen, wobei nun für alle Anpassungen konkrete Beträge feststehen.

Den ursprünglich ebenfalls im Gesetzentwurf enthaltenen Plan, zur Gegenfinanzierung der Entlastungen auch den Freibetrag für steuerpflichtige Vereine von 5.000 Euro auf 1.000 Euro zu senken, hat das Bundesfinanzministerium nach heftiger Kritik vom Koalitionspartner und den betroffenen Vereinen wieder fallen gelassen. Dafür wurde eine Änderung bei der Gewerbesteuer in den Gesetzentwurf mit aufgenommen, die mit der Einkommensteuerreform nichts zu tun hat und eigentlich im Jahressteuergesetz 2026 besser aufgehoben gewesen wäre. Im Einzelnen sieht das Gesetz nun folgende wesentliche Änderungen vor:

Die Entlastung bei der Einkommensteuer ist so ausgestaltet, dass sie für Familien mit Kindern am stärksten wirkt. In voller Wirkung ab 2028 soll eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden. Allerdings wird von der Entlastung viel wieder durch Reformen an den Sozialversicherungssystemen aufgezehrt, die teilweise mit zusätzlichen Beiträgen, Leistungskürzungen und höheren Zuzahlungen verbunden sind. Auch die Einschränkung bei der Abziehbarkeit von Handwerkerleistungen werden viele Familien negativ zu spüren bekommen.



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