Klarstellungen zum Reisekostenrecht

Das Bundesfinanzministerium beantwortet Fragen zum Reisekostenrecht und stellt klar, dass Knabbereien im Flugzeug oder Zug nicht zu einer Kürzung der Verpflegungspauschale führen.

Seit dem 1. Januar 2014 gilt das neue Reisekostenrecht. Das Bundesfinanzministerium hat dazu schon mehrfach Details geregelt. Das bedeutet jedoch nicht, dass damit schon alle Fragen beantwortet wären. In einem neuen Schreiben hat das Ministerium nun in zwei Punkten Fragen der Wirtschaftsspitzenverbände beantwortet. Dabei geht es um die Arbeitnehmersammelbeförderung und um Snacks während einer Reise.



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