Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
Unterhaltsleistungen in Form von Geldzuwendungen sind ab 2025 nur noch dann steuerlich abziehbar, wenn sie per Überweisung auf das Konto des Unterhaltsempfängers erfolgen.
Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
Dass der Gesetzgeber die Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung vom Sonderausgabenabzug ausschließt, sofern der Höchstbetrag bereits durch Pflichtbeiträge zur Basisabsicherung ausgeschöpft wurde, ist verfassungskonform.
Trickbetrug führt nicht zu außergewöhnlicher Belastung
Der Schaden aus einem Trickbetrug ist keine außergewöhnliche Belastung, wenn der Betrug durch einfache Maßnahmen zu verhindern gewesen wäre und der Vermögensverlust nicht die Existenzgrundlage angreift.
Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche
Eine pauschale Abfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche unterliegt regelmäßig der Schenkungsteuer.
Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
Wenn der Haushalt am Lebensmittelpunkt ein separater Ein-Personen-Haushalt ist, kommt es dort für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung nicht auf die Beteiligung an den Kosten der Lebensführung an.
Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.
Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
Für die steuerliche Berücksichtigung von Spenden an ausländische Organisationen gelten ab 2025 neue Regelungen, die einen Eintrag der Organisation im Zuwendungsempfängerregister voraussetzen.

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