Einkommensteuer - Immobilien
Eine Immobilie wird vor dem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist dann über drei Jahre hinweg selbst genutzt, wenn die Nutzung in einem zusammenhängenden Zeitraum erfolgt, der nur das Kalenderjahr vor dem Verkauf voll ausfüllt.
Der Verkäufer haftet bei einem zu bebauenden Grundstück auch dann in voller Höhe für die Grunderwerbsteuer, wenn ein Dritter zum Bau des Gebäudes verpflichtet ist.
Die Ausnahme von der zehnjährigen Spekulationsfrist für selbstgenutzte Immobilien gilt auch für Zweit- und Ferienwohnungen.
Der Gesetzgeber hat im Sommer einen Zuschuss für Mieterstrom aus Solaranlagen auf dem Hausdach beschlossen.
Der Bundesrat hat die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer für eine selbst genutzte Immobilie vorgeschlagen.
Auf eine zusammen mit dem Kaufpreis für ein Grundstück gezahlte Entschädigung für Durschneidungen und Baulasten auf anderen Grundstücken des Verkäufers fällt keine Grunderwerbsteuer an.
Die Kosten für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung können ab 2017 nicht mehr sofort als Erhaltungsaufwand abgezogen werden.
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