Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Günstige Regelung bei Betriebsveranstaltungen in Altfällen
Das Bundesfinanzministerium hat die beiden arbeitnehmerfreundlichen Urteile zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen jetzt veröffentlichen lassen, womit diese zumindest bis Ende 2014 anwendbar sind.
Probezeit oder Befristung führen nicht zu einer Auswärtstätigkeit
Auch in Altfällen führt eine Befristung oder eine Probezeit nicht dazu, dass die Tätigkeit als Auswärtstätigkeit gelten würde, bei der nicht nur die Entfernungspauschale, sondern die vollen Fahrtkosten anzusetzen wären.
Steuererklärung per Fax ist zulässig
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass eine Steuererklärung auch per Fax wirksam abgegeben werden kann.
Abziehbarkeit von Kosten für die erste Berufsausbildung
Damit eine zweite Berufsausbildung unbeschränkt als Werbungskosten abziehbar ist, muss die erste Berufsausbildung jetzt bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.
Steuerbescheide für 2014 frühestens ab März 2015
Weil die Finanzverwaltung erst den Ablauf verschiedener Meldefristen abwarten muss, werden die Steuererklärungen für 2014 auch bei früherer Abgabe nicht vor März 2015 bearbeitet.
Geldwerter Vorteil bei Betriebsveranstaltungen
Für den geldwerten Vorteil bei Betriebsveranstaltungen gelten ab dem 1. Januar 2015 neue Regeln.
Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Neben der Einführung des Mindestlohns müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Jahreswechsel noch auf zahlreiche weitere Änderungen einstellen.

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